Neue Förderung – attraktiv, klimafreundlich, zukunftssicher

KfW-Heizungsförderung

ab 21.07.2026

Die Heizungsförderung wurde neu aufgestellt: neue Fördersätze, neue Einkommensgrenzen, neue Fristen. Wir erklären, was sich ändert – und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.

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Wichtig:

Neue Anträge konnten zwischen dem 09.07. und 20.07.2026 nicht gestellt werden. Ab 21.07.2026 gelten die neuen Förderbedingungen.

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Wichtig zu beachten:

Wer noch keine BzA (Bestätigung zum Antrag) erstellt hat, kann seinen Antrag erst ab dem 21.07.2026 und nur nach den neuen Förderbedingungen stellen.

Die neue Förder-Staffelung im Überblick

So setzt sich Ihr Zuschuss ab dem 21.07.2026 zusammen.

Grundförderung

30 %

für den Heizungstausch mit erneuerbaren Energien

Klimageschwindigkeitsbonus*

16 %

wird ab dem 01.02.2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte reduziert

* Beim Austausch alter fossiler Heizungen

Einkommensbonus – Staffelung

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Ohne minderjährige Kinder

(Haushaltseinkommen)

40 %
bis 30.000 €
30 %
bis 40.000 €
10 %
bis 50.000 €

NEU:

Haushaltseinkommen reduziert sich einmalig um

10.000 €

bei mindestens einem minderjährigen Kind.

Mit minderjährigen Kindern

(Einkommen − 10.000 €)

40 %
bis 40.000 €
30 %
bis 50.000 €
10 %
bis 60.000 €

Wichtige Änderungen im Überblick

Förderfähige Kosten

Bisher
bis 20.07.2026
30.000 €
Neu
ab 21.07.2026
28.000 €

Anschließend alle 6 Monate um weitere 750 € reduziert.

Maximaler Zuschuss

Bisher
bis 20.07.2026
21.000 €
(70 % von 30.000 €)
Neu
ab 21.07.2026
19.600 €
(70 % von 28.000 €)

Die maximale Gesamtförderung bleibt bei 70 % der förderfähigen Kosten.

Effizienzbonus
entfällt
Emissions­minderungs­zuschlag
entfällt

Förderung nur noch beim Wechsel von fossilen auf erneuerbare Heizungen.

Beispielrechnung – Wärmepumpe

Drei typische Szenarien nach den neuen Förderbedingungen ab 21.07.2026.

Investitionskosten 30.000 €

Förderfähige Kosten (neu)
28.000 €
Max. Förderung (70 %)
19.600 €
Ihr Eigenanteil
10.400 €

Investitionskosten 50.000 €

Förderfähige Kosten (neu)
28.000 €
Max. Förderung (70 %)
19.600 €
Ihr Eigenanteil
30.400 €

Investitionskosten 70.000 €

Förderfähige Kosten (neu)
28.000 €
Max. Förderung (70 %)
19.600 €
Ihr Eigenanteil
50.400 €

Hinweis: Die tatsächliche Förderung hängt von Ihrem Haushaltseinkommen und den individuellen Voraussetzungen ab.

22
AUG

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