Neue Förderung für den Austausch fossiler Heizungen gegen förderfähige Heizsysteme.

KfW-Heizungsförderung

seit dem 21.07.2026

Die Heizungsförderung wurde neu aufgestellt: neue Fördersätze, neue Einkommensgrenzen, neue Fristen. Wir erklären, was sich ändert – und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.

Die neue Förder-Staffelung im Überblick

So setzt sich Ihr Zuschuss ab dem 21.07.2026 zusammen.

Grundförderung

30 %

für den Austausch fossiler Heizungen gegen förderfähige Heizsysteme.

Klimageschwindigkeitsbonus*

16 %

wird ab dem 01.02.2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte reduziert

* Beim Austausch alter fossiler Heizungen

Einkommensbonus – Staffelung

Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.

Ohne minderjährige Kinder

(Haushaltseinkommen)

40 %
bis 30.000 €
30 %
bis 40.000 €
10 %
bis 50.000 €

NEU:

Haushaltseinkommen reduziert sich einmalig um

10.000 €

bei mindestens einem minderjährigen Kind.

Mit minderjährigen Kindern

(Einkommen − 10.000 €)

40 %
bis 40.000 €
30 %
bis 50.000 €
10 %
bis 60.000 €

Wichtige Änderungen im Überblick

Förderfähige Kosten

Bisher
bis 20.07.2026
30.000 €
Neu
ab 21.07.2026
28.000 €

Anschließend alle 6 Monate um weitere 750 € reduziert.

Maximaler Zuschuss

Bisher
bis 20.07.2026
21.000 €
(70 % von 30.000 €)
Neu
ab 21.07.2026
22.400 €
(80 % von 28.000 €)

Die maximale Gesamtförderung liegt bei 80 % der förderfähigen Kosten.

Effizienzbonus
entfällt
Emissions­minderungs­zuschlag
entfällt

Förderfähig sind Heizsysteme gemäß den jeweils geltenden Förderbedingungen.

Wir unterstützen Sie!

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