KfW-Heizungsförderung
seit dem 21.07.2026
Die Heizungsförderung wurde neu aufgestellt: neue Fördersätze, neue Einkommensgrenzen, neue Fristen. Wir erklären, was sich ändert – und übernehmen die komplette Antragstellung für Sie.
- Antragstellung inklusive
- 4,8 ★ – 45 Google Bewertungen
Die neue Förder-Staffelung im Überblick
So setzt sich Ihr Zuschuss ab dem 21.07.2026 zusammen.
Grundförderung
30 %
für den Austausch fossiler Heizungen gegen förderfähige Heizsysteme.
Klimageschwindigkeitsbonus*
16 %
wird ab dem 01.02.2027 alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte reduziert
* Beim Austausch alter fossiler Heizungen
Einkommensbonus – Staffelung
Der Einkommensbonus richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen.
Ohne minderjährige Kinder
(Haushaltseinkommen)
NEU:
Haushaltseinkommen reduziert sich einmalig um
bei mindestens einem minderjährigen Kind.
Mit minderjährigen Kindern
(Einkommen − 10.000 €)
Wichtige Änderungen im Überblick
Förderfähige Kosten
Anschließend alle 6 Monate um weitere 750 € reduziert.
Maximaler Zuschuss
Die maximale Gesamtförderung liegt bei 80 % der förderfähigen Kosten.
Effizienzbonus
Emissionsminderungszuschlag
Förderfähig sind Heizsysteme gemäß den jeweils geltenden Förderbedingungen.
Wir unterstützen Sie!
- Individuelle Beratung zur passenden Heizlösung
- Prüfung der Förderfähigkeit
- Unterstützung bei Antrag und Unterlagen
- Fachgerechte Installation & Inbetriebnahme
- Service und Wartung aus einer Hand
Kontaktieren Sie uns:
- 05128 3337131
- info@gw-energytec.de
- www.gw-energytec.de
- Ackerköpfe 28, 31249 Hohenhameln
