Förderung 2026

Bis zu 70 % Zuschuss für Ihre Energiewende

Wärmepumpe, Photovoltaik oder Speicher — der Staat fördert Ihre Investition in erneuerbare Energien großzügig. Wir kennen alle Programme und übernehmen die Antragstellung für Sie.

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Heizungsförderung 2026 – So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen

Die BEG-Förderung (Bundesförderung für effiziente Gebäude) über die KfW kombiniert verschiedene Boni. Maximal 70 % auf bis zu 30.000 Euro förderfähige Kosten.

30 %

Grundförderung

Für alle Eigenheimbesitzer und Vermieter, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien umsteigen. Gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude.
20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Ab 2029 reduziert sich der Bonus alle 2 Jahre um 3 Prozentpunkte.
30 %

Einkommensbonus

Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro. Der Bonus wird zusätzlich zur Grundförderung und anderen Boni gewährt.
5 %

Effizienzbonus

Zusätzlicher Bonus für Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen, oder ein natürliches Kältemittel (z. B. R290 Propan) verwenden.

Rechenbeispiel: Wärmepumpe mit maximaler Förderung

Investitionskosten Wärmepumpe (komplett installiert)
30.000 €
Grundförderung (30 %)
− 9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)
− 6.000 €
Effizienzbonus (5 %)
− 1.500 €
Fördersumme gesamt (55 %)
− 16.500 €
Ihre Eigenleistung
13.500 €
Mit Einkommensbonus (30 %) sinkt die Eigenleistung auf nur 9.000 Euro (max. 70 %).
Hinweis: Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Bei Mehrfamilienhäusern erhöhen sich die Kosten um 15.000 Euro für die 2.–6. Wohneinheit und 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.

Geschwindigkeitsbonus – Jetzt noch die volle Höhe sichern

Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2029 schrittweise reduziert. Wer jetzt handelt, sichert sich den maximalen Zuschuss.

Zeitraum
Bonus
2024 – 2028
20 %
2029 – 2030
17 %
2031 – 2032
14 %
2033 – 2034
11 %
2035 – 2036
8 %
Ab 2037
0 %

Weitere Förderprogramme im Überblick

Photovoltaik & Speicher
KfW-Ergänzungskredit 358/359
Regionale Förderung Niedersachsen

Voraussetzungen für die BEG-Förderung

Ihr persönlicher Ansprechpartner
Dr. Maikel Strug
Geschäftsführer
Ich berate Sie persönlich — kostenlos und unverbindlich. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihr Projekt.

Häufige Fragen zur Förderung

BEG-Förderung, KfW-Zuschüsse, PV-Mehrwertsteuer – die wichtigsten Antworten.

Wie hoch ist die maximale Förderung für Wärmepumpen?
Die maximale Förderung beträgt 70 % der förderfähigen Kosten (max. 30.000 Euro), also bis zu 21.000 Euro Zuschuss. Die 70 % setzen sich zusammen aus: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus + 30 % Einkommensbonus (max. 70 % gesamt).

Seit 2024 wird die Heizungsförderung bei der KfW beantragt (Programm 458), nicht mehr beim BAFA. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. GW EnergyTec unterstützt Sie bei der Antragstellung.

Ja, seit Januar 2023 gilt der Nullsteuersatz (0 % MwSt.) auf PV-Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Die Regelung ist unbefristet und gilt auch 2026. Sie sparen sich die komplette Mehrwertsteuer.
Ja, Sie können die KfW-Zuschüsse mit dem KfW-Ergänzungskredit (bis 120.000 Euro pro Wohneinheit) kombinieren. Außerdem bieten wir über unseren Partner Bees & Bears flexible Ratenzahlung an.
Ja, wir übernehmen die komplette Antragstellung bei der KfW und kennen alle Voraussetzungen. So stellen wir sicher, dass Sie die maximale Förderung erhalten.
 
Über das Bundesförderprogramm BEG sind 2026 bis zu 70 % Förderung für Wärmepumpen möglich: 30 % Grundförderung + 20 % Klimageschwindigkeitsbonus + 5 % Effizienzbonus + 30 % Einkommensbonus. GW EnergyTec übernimmt die komplette Förderberatung und Antragstellung — von der Erstberatung bis zum Förderbescheid.

Maximale Förderung für Ihr Projekt sichern

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